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Chancengleichheit

Mit der Einschulung beginnt der Ernst des Lebens. Was mit dieser Redensart gemeint ist, das erfahren Schülerinnen und Schüler mit einer Lese-Rechtschreibstörung und Rechenstörung und ihre Familien nach Eintritt in die Schule meist schnell. Für diese Schüler stellt die gesamte Schul- und Ausbildungszeit eine enorme Herausforderung dar. Wir verstehen unter Chancengleichheit, dass Schüler mit Legasthenie und Dyskalkulie im Schulalltag nicht auf Grund ihrer Teilleistungsschwächen benachteiligt werden. Um ihnen gerecht zu werden und begabungsgerechte Schulabschlüsse zu ermöglichen, kommt Lehrerinnen und Lehrern eine bedeutende Rolle zu. Besonders in den ersten Grundschulklassen sind die pädagogische Kompetenz und das Verständnis für das Lesen, Schreiben und Rechnen lernende Kind und seine Schwierigkeiten von tragender Reichweite. Die in der Schule gemachten Erfahrungen – besonders am Schulanfang - begleiten das Kind ein Leben lang.

Schüler sind von Natur aus wissbegierig. Damit diese Motivation zu lernen bestehen bleibt, bedarf es Erfolge.  Pädagogen haben bei der Leistungsbeurteilung einen Ermessensspielraum, den sie im Interesse des jeweiligen Kindes individuell anwenden sollten. Alle Möglichkeiten der Förderung und des Nachteilsausgleichs sollten von den Pädagogen ausgeschöpft werden. In den schulrechtlichen Regelungen der Bundesländer  ist der Umgang mit Legasthenie und Dyskalkulie in der Grundschule und den weiterführenden Schulen festgelegt.

Eltern und Lehrer finden dazu in den vom Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie herausgegebenen Ratgebern viele wichtige Informationen. Die Ratgeber für Eltern (8) und Schule (9) stehen hier kostenlos zum Download zur Verfügung. In der BVL Mediathek sind hilfreiche Fachinformationsfilme eingestellt.

Jeder Mensch hat seine Stärken – Lassen Sie uns diese bestmöglich und chancengleich fördern!